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Kirchengemeinderat

Die Rahmenbedingungen:

9 stimmberechtigte Mitglieder (Pastor und 8 gewählte Gemeindeglieder) / 2 Ersatzpersonen

6 Jahre Amtszeit

Vorsitzender: Pastor Markus Haaks
Stellvertreter: Frank Mertens

Die Aufgaben des Kirchengemeinderates sind in der Kirchengemeindeordnung §19-21 aufgeführt. Sie sind ausgesprochen vielfältig.
Nachzulesen unter https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/24190#s00000764

Nach der Kirchengemeindeordnung §37 kann der KGR Ausschüsse bilden, um einzelne Aufgaben zu delegieren. Die Gesamtverantwortung bleibt aber beim KGR.

Ausschüsse in unserer Gemeinde und deren Mitglieder, die z.T. auch durch zusätzliche Mitglieder der Kirchengemeinde erweitert wurde:

Geschäftsführender Ausschuss
Pastor Markus Haaks, Frank Mertens, Matthias Finger, Elfriede Pilgrim

Finanzausschuss
Klaus Schumacher, zusätzlich Andreas Dibbert, Herr Berheide

Bauausschuss
Matthias Finger, Frank Mertens, Klaus Schumacher, zusätzlich Hans-Joachim Dittmann

Friedhofsausschuss
Uwe Klatt, Matthias Finger, Falk Hillmann, zusätzlich Manfred Negnal, zusätzlich Wolfgang Müller

Kinder- und Jugendausschuss
Falk Hillmann, Uwe Klatt, Bauke v. Rechenberg, Elfriede Pilgrim, zusätzlich Daniel Damen und Julia Hillmann

Ausschuss Lebendige Gemeinde
Ursula Lützkendorf, Angelika Negnal, Juliette Lieske, Frank Mertens

Mitarbeit in Gremien:

Regionalkonferenz
Ursula Lützkendorf, Elfriede Pilgrim, Uwe Klatt

Rostocker Stadtmission
Ursula Lützkendorf, Frank Mertens

Musica sacra
Frank Mertens, Uwe Klatt (Stellvertreter)

Die Sitzungen finden in der Regel monatlich statt am 2. Donnerstag um 19 Uhr. Es gibt grundsätzlich dazu eine Einladung mit der Tagesordnung. Hier werden insbesondere Beschlusssachen bekanntgegeben, damit sich alle im Vorfeld informieren können. Personalangelegenheiten sind zwingend vertraulich zu behandeln.

Der KGR ist gemäß §55 in der Leitung der Kirchengemeinde mit den Pastorinnen und Pastoren zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung verpflichtet.

Nach § 52 führt der Kgr die Aufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gewährt ihnen Schutz und Fürsorge, und achtet auf ihre Fortbildung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Bei Fragen und Anregungen sprechen Sie uns einfach an.